Muss die Persönlichkeit eines verurteilten Vergewaltigers, der mutmaßlich erneut eine Frau vergewaltigt hat, in Presseartikeln geschützt werden? Hat ein Verbrecher bei einer Wiederholungstat nicht ohnehin alle Persönlichkeitsrechte verwirkt? Wie viel Informationen kann ein Journalist über einen Angeklagten verbreiten, bevor der Schutz seiner Persönlichkeit nicht mehr gewahrt wird? Reicht das Abkürzen des Nachnamens? Warum muss überhaupt über Gerichtsprozesse berichtet werden? Und wie viele Details der Tat sollten dann veröffentlicht werden?
Der Erweiterungskurs Deutsch des achten Jahrgangs der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule in Geilenkirchen diskutierte im Rahmen eines Schulbesuchs intensiv und kritisch mit der Journalistin Rauke Xenia Bornefeld anhand eines Gerichtsberichts aus den Heinsberger Nachrichten über die Aufgaben und Grenzen von Presse. Lehrerin Annalena Bachmann hatte die Mitarbeiterin des Medienhauses im Rahmen des Projekts „Medienstunde“ eingeladen. Grundlage der Diskussion war der Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungs- und Pressefreiheit) und Ziffer 1 des deutschen Pressekodexes (Achtung der Wahrheit, Wahrung der Menschenwürde und wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit).
In der zweiten Stunde des Workshops entwickelten die Schülerinnen und Schüler eigene Ideen für Presseartikel, die die umfassende Materie Klimaschutz – Thema des Medienstunde-Wettbewerbs – beleuchten können. Zuvor ermittelten sie gemeinsam mit Bornefeld Möglichkeiten der Themeneingrenzung, Mittel der Ansprache der Leser-Zielgruppe und Wege der Recherche. So erarbeiteten sie sich eine gute Grundlage für einen beachtenswerten Wettbewerbsbeitrag.
Text und Fotos: Rauke Xenia Bornefeld