Der Opa ist gestorben. Die Familie möchte eine Todesanzeige in der Zeitung veröffentlichen. Der Opa war aber auch Bürgermeister. Sein Tod ist deshalb für ganz Aldenhoven interessant. Die Redaktion der Geilenkirchener Zeitung veröffentlicht deshalb einen Nachruf im Lokalteil. An diesem fiktiven Fall besprachen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6c der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich in ihrer „Medienstunde“ den Unterschied von Anzeigen und redaktionellem Teil in der Tageszeitung.
Wer bestimmt die Inhalte der beiden verschiedenen Möglichkeiten, über den Tod von Alex‘ Opa zu informieren? Wer bezahlt dafür? Ganz klar: Die Inhalte der Anzeige bestimmt die Familie. Die trägt schließlich auch die Kosten. So ist es auch bei Werbeanzeigen. Der Auftraggeber bestimmt den Inhalt und muss dafür sein Portemonnaie öffnen. Bei einem redaktionellen Textstück – zum Beispiel ein Nachruf – sieht das anders aus. Diese Inhalte bestimmt allein die Redaktion. Sie holt die Informationen ein und entscheidet, welche veröffentlicht werden sollen. Beim Opa wären das zum Beispiel seine kommunalpolitischen Entscheidungen und wie sie sich in Aldenhoven auswirkten. Während die Todesanzeige wahrscheinlich sehr freundlich ausfiele, könnten im Nachruf auch Misserfolge eine Rolle spielen.
Grundlage für eine freie Entscheidung über den Inhalt von redaktionellen Texten ist die Pressefreiheit. Eine Zensur findet nicht statt – so steht es im Artikel fünf des Grundgesetzes. Damit die Leserinnen und Leser aber auch genau wissen, ob sie gerade eine unabhängige Information oder eine bezahlte Werbung lesen, ist die Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen so wichtig. Auch das besprach die 6c in ihrer „Medienstunde“.
Text und Foto: Rauke Xenia Bornefeld